Vereinsrecht
Das Vereinsrecht umfasst die Beratung und Vertretung – gerichtlich und außergerichtlich – von der Gründung, der Durchführung des Vereins sowie die Auflösung, die Beendigung des Vereins. Für bestehende Vereine ist die Beratung im laufenden Betrieb insbesondere in den Bereichen des allgemeines Haftungsrecht (im Zusammenhang mit Veranstaltungen), Änderungen/ Anpassungen der Satzung, Durchführung der Mitgliederversammlung und Rechte und Pflichten des Vereinsvorstands (-vorsitzenden) von großer Wichtigkeit.
Ich berate Sie gerne präventiv, sodass einerseits erst gar kein Haftungsfall eintreten kann und andererseits Sie möglichst abgesichert sind, falls der Haftungsfall eintreten sollte. Insbesondere im Rahmen von Veranstaltungen, beim Betrieb von Vereinseigentum (Vereinsheim, Vereinsgaststätten oä) oder bei der Vereinsarbeit stellt sich die präventive Beratung als unumgänglich dar.
Außerdem beraten und vertreten wir Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Vereinsbezug anhand der neuesten Rechtsprechung.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht umfasst alle Verträge, die Sie abgeschlossen haben oder die Sie abschließen wollen. Ich berate Sie entsprechend dem neuesten Rechtsprechung hinsichtlich der Vertragsinhalte. Hierzu gehören neben den Hauptverträgen auch AGBs, Datenschutzerklärungen und alle Nebenabreden. Ich berate Sie bei bestehenden Verträgen, Vertragsverhandlungen, Vertragsanpassungen und der Klärung, ob Ihnen aus bestehenden Verträgen Ansprüche zustehen.
Melden Sie sich hierfür gerne für einen Erstberatungstermin.

