Im Familienrecht berate ich Sie in den Bereichen Ehevertrag, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt) sowie in allen kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten (Sorgerecht, Umgangsrecht, Abstammungsrecht, Namensrecht, Adoption, Vormundschaftsrecht). Hierbei ist mir besonders wichtig, dass eine individuelle, interessensgerechte und einvernehmliche Lösung gesucht wird. Insbesondere mit der Möglichkeiten eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, können individuelle Lösungen rechtssicher umgesetzt und damit für die Zukunft vorgesorgt werden.
Zusätzlich zu den oben genannten Themenbereichen, gehören zum Familienrecht die Gewaltschutzverfahren. Diesem ganz besonders persönlichen und empfindlichen Thema widme ich mich mit äußerster Umsicht und der gebotenen Eiligkeit. Sofern Sie von häuslicher Gewalt und/ oder Stalking betroffen sein sollten, melden Sie sich umgehend für einen Termin bei mir.
Ich vertrete Sie dabei außergerichtlich sowie gerichtlich. Auch bei der Lösung von Konfliktsituationen oder deren präventiver Vermeidung, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. In diesen oft emotional schwierigen Situationen führe ich Sie durch die rechtlichen Herausforderungen ans Ziel.


Ehevertrag
Der Ehevertrag ist ein Teil der Vorsorge und damit für jedes Ehepaar sinnvoll, das für die Zukunft vorsorgen will. Entgegen dem verbreiteten Wissen über Eheverträge, können weit mehr Situationen als nur der Fall der Ehescheidung geregelt werden. Insbesondere erbrechtliche und kindschaftsrechtliche Belange können im Ehevertrag zu den üblichen Themengebiete Unterhalt, Güterstand und Zugewinnausgleich vereinbart werden.
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe vereinbart werden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn neue Umstände innerhalb der Ehe hinzu kommen.
Ein Ehevertrag ist im Besonderen sinnvoll für Ehen, innerhalb derer die Vermögensverhältnisse sehr unterschiedlich sind, wenn ein/e Partner/in ein erhebliches Erbe erwartet, wenn es Unternehmen bzw. eine selbstständige Tätigkeit bei einem/r Partner/in besteht und wenn Kinder geplant oder vorhanden sind.

Scheidung
Steht eine Trennung kurz bevor oder sind Sie bereits getrennt? Dann lohnt sich eine Erstberatung bei einem spezialisierten Anwalt für Familienrecht, um sich Ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu werden. Im Rahmen einer Erstberatung zur Trennung/ Scheidung werde ich Sie umfassend darüber aufklären, welche Rechte Sie durchsetzen können, welche Pflichten Sie einzuhalten haben, welche Kosten ungefähr auf Sie zukommen werden und wie der Weg bis zu endgültigen Scheidung aussieht. Dabei werden Ihre persönlichen Umstände bereits bei der Erstberatung berücksichtigt, sodass Sie sich einen optimalen Überblick verschaffen können.
Ein Termin für eine Erstberatung zur Trennung/ Scheidung bedeutet nicht, dass Sie mich direkt für ein bestimmtes Mandat beauftragen, sondern dient lediglich der Information. Daher zögern Sie nicht, sich für eine Erstberatung an mich zu wenden.
Sollten Sie sich nach einer Erstberatung für mich entschieden haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie vorgegangen werden kann. Zur Scheidung gehören neben dem eigentlichen Scheidungsantrag beim Familiengericht, insbesondere die Regelung des Ehegatten- und Kindesunterhaltes, sowie der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Die Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann einvernehmlich außergerichtlich erfolgen.

