FAQ

Antworten auf Ihre häufigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen („FAQ“) zum Familien- und Erbrecht. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Was sind die Schwerpunkte Ihrer Kanzlei?

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Familienrecht und Erbrecht. Zudem übernehmen wir Aufgaben als Berufsbetreuerin, um Familien in rechtlichen Angelegenheiten umfassend zu unterstützen.

Welche Dienstleistungen bieten Sie im Bereich Familienrecht und Erbrecht an?

Wir bieten Beratung, Vertretung vor Gericht, Vertragsgestaltung und individuelle Lösungen im Familien- und Erbrecht an. Ziel ist es, unseren Mandanten umfassende Lösungen in allen familiären und erbrechtlichen Fragen zu bieten.

Wie setzten Sie sich für die Interessen der Mandanten ein?

Ich arbeite engagiert für die Interessen – außergerichtlich und gerichtlich – unserer Mandanten. Ich stehen Ihnen bei allen Fragen im Familien- und Erbrecht zur Seite und setzen mich mit Leidenschaft für Ihre Anliegen ein.

Was ist das Hauptziel Ihrer Kanzlei?

Das Hauptziel unserer Kanzlei ist es, unseren Mandanten professionelle und umfassende Unterstützung im Familien- und Erbrecht zu bieten. Wir setzen uns dafür ein, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und effektive Lösungen zu finden.

Genügte ein Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für die Scheidung?

Es genügt ein Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin zur Einreichung des Scheidungsantrages. Allerdings kann der Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin die Interessen nur eines Ehegatten vertreten. Der andere Ehegatte kann daher dem Ehescheidungsantrag lediglich zustimmen/ nicht zustimmen. Er/Sie kann sodann im gerichtlichen Verfahren keine eigenen Anträge stellen. Fazit: Für Ehescheidungen, die nicht streitig sind, genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Allerdings kann der Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin nur einen Ehegatten und nicht beide vertreten.

Wenn Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung bei der Kanzlei Kaupp.