Seit 2025 ist Susan Pari Kaupp auch als Berufsbetreuerin tätig und übernimmt Betreuungen im Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts Tuttlingen. Betreuer werden vom Gericht bestellt, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Einen Antrag auf Betreuung können vom Betroffenen selbst, Familienangehörigen, der Betreuungsbehörde und von behandelnden Ärzten beim Betreuungsgericht eingereicht werden.
Ein rechtlicher Betreuer hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten als gesetzlicher Vertreter wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei muss der Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche des Betreuten berücksichtigen. Jeder Betreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichtes und muss regelmäßig Bericht erstatten.
Das Gesetz (§§ 1896 – 1908k BGB) sieht keine gesetzlich definierten Wirkungskreise vor, sondern überlässt es dem Gericht, die erforderlichen Aufgabengebiete zu finden, die genau den Bedürfnissen des Betroffenen entsprechen. Mögliche Aufgabenbereiche sind im Folgenden aufgeführt, entbehrt jedoch jeglicher Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Veranschaulichung.

Berufsbetreuerin im Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts Tuttlingen
Gesundheitsfürsorge
Dieser Aufgabenkreis umfasst beispielsweise Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen (sowohl im ambulanten als auch stationärem Rahmen), u.a.
- Einwilligung in Untersuchungen, Heilmaßnahmen und Operationen
- Einverständnis zur Verabreichung von Medikamenten
- Regelungen bei einer Krankenhauseinweisung
Wohnungs-Angelegenheiten
Da die persönliche Wohnung im Grundgesetz einen besonders Schutz genießt, werden die Wohnungsangelegenheiten in der Regel gesondert als Aufgabenkreis vom Betreuungsgericht benannt, Aufgaben des Betreuers sind hier bspw.
- Mietvertragsregelungen
- Mietzahlungen
- Wohngeldansprüche geltend machen
- Mietvertrag kündigen und Wohnungsauflösung organisieren (vorher Genehmigung des Gerichts einholen)
Aufenthalts-Bestimmung
Dieser Aufgabenkreis beinhaltet alle Regelungen bezüglich des Aufenthaltes, u.a.
Umzug in eine andere Wohnform (z.B. Pflegeheim)
unterbringungsähnliche Maßnahmen (z.B. Bettgitter / Genehmigung des Gerichts erforderlich)
freiheitsentziehende Maßnahmen (beschützendes Heim / Genehmigung des Gerichts erforderlich)
Vermögens-Angelegenheiten
Dies ist ein weitreichender Aufgabenkreis und umfasst die Regelung aller finanziellen Angelegenheiten des Betreuten. Konkrete Aufgaben des Betreuers sind u.a.
- Vermögensverwaltung zur Sicherung der Lebenshaltung
- Geltendmachung von Zahlungsansprüchen des Betreuten gegenüber Dritten (z.B. Sozialleistungen aller Art, wie Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Renten aller Art, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld, usw.)
- Schutz der Vermögenswerte des Betreuten, z.B. gegen den Zugriff Dritter
- Verwaltung von Eigentum, z.B. Haus- und Grundeigentum
- Regelung eventueller Schulden
Post- und Fernmelde-Angelegenheiten
Post- und Fernmelde-Angelegenheiten
Diese Angelegenheiten stehen ebenfalls unter besonderem Schutz des Grundgesetzes und werden daher meist als gesonderter Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer trifft hierbei bspw. Entscheidungen über den Telefonanschluss, kann die Post des Betreuten entgegennehmen, öffnen und je nach Lage an den Betroffenen aushändigen bzw. nicht aushändigen.
Fragen und Informationen
Fragen und Informationen
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Beruf des Berufsbetreuers und/ oder der der Rechte und Pflichten des Berufsbetreuers haben, wenden Sie sich gerne an mich oder an die für Sie zuständige Betreuungsbehörde.
Falls Sie für den Fall, dass Sie in Zukunft eine Betreuung benötigen sollten, vorsorgen wollen, vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin. Innerhalb dieses Termins berate ich Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und wie eine optimale Vorsorge individuell auf Sie zugeschnitten aussehen kann.

