Im Erbrecht berate ich Sie gerne hinsichtlich der erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, bspw. in Form von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen zu Lebzeiten und der Erbauseinandersetzung (Vermögensauseinandersetzung, Regelung des Nachlasses, Pflichtteilsansprüche etc.).
Bei der Beratung lege ich Wert auf weitsichtiges Handeln, sodass Sie die Vermögensnachfolge so planen können, wie es für Sie richtig ist.
Bei der Beratung innerhalb der Erbauseinandersetzung steht für mich die unkomplizierte und interessensgerichtete Abwicklung im Vordergrund. Neben erbrechtlichen Spezialthemen, beachte ich selbstverständlich die neueste Rechtsprechung und angrenzende Themengebiete wie beispielsweise das Familienrecht.
Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.

Erbrechtliche Vorsorge
Neben den oben genannten Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht gehört die Testamentsvollstreckung und das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen dazu.
Der Mittelpunkt der Beratung sind Sie, weshalb es selbstverständlich ist, dass ich Sie in verständlicher und transparenter Form beraten werde. Ziel der Beratung ist es, dass Sie eine auf Sie maßgeschneiderte Lösung, die mit dem geltenden Recht übereinstimmt, erhalten.
Sollten Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht erstellt haben, kann ich diese anhand der neuesten Rechtsprechung und Ihren individuellen Vorstellungen überprüfen und anpassen.
Vereinbaren Sie hierfür direkt einen Erstberatungstermin.

